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24.08.2009
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Deichmann ahmte Dior-Taschen nach

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DPA
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24.08.2009

Die Schuhhauskette Deichmann hat Handtaschen für 14,90 Euro verkauft, die einer Kollektion von Dior sehr ähnlich sahen. Jetzt muss das Unternehmen Schadenersatz zahlen.

Deichmann
Dior

Wegen einer Urheberrechtsverletzung beim Vertrieb von Handtaschen muss die Schuhhauskette Deichmann 27 600 Euro Schadenersatz an Dior zahlen, wie das Landgericht Frankfurt urteilte. Die Richter wiesen mit ihrem am Freitag bekannt gewordenen Spruch aber den überwiegenden Teil der Klage des französischen Luxusmodeherstellers zurück. Das Unternehmen hatte ursprünglich von Deichmann die Zahlung von 125 000 Euro gefordert (AZ 2-03 O 64/09).

Dior vertreibt unter anderem die von dem englischen Designer John Galliano entworfene Handtasche „Dior Street Chic“, deren Ausführung in Krokodilleder bis zu 7900 Euro pro Stück kostet. Die Dior-Anwälte entdeckten schließlich in verschiedenen Deichmann-Filialen ähnlich aussehende Handtaschen, die in China hergestellt worden waren und nur jeweils 14,90 Euro kosteten. Den Gewinn aus dem Vertrieb dieser Taschen beanspruchte Dior vor Gericht für sich.

Das Gericht sah im Vertrieb der ähnlich aussehenden Handtaschen zumindest einen „fahrlässigen Verstoß gegen das Geschmacksmustergesetz“. Gleichwohl könne Dior nicht den vollständigen Gewinn der Schuhhaus-Kette aus dem Verkauf der Billig-Handtaschen für sich beanspruchen. Es sei nämlich nicht nachgewiesen worden, dass der Deichmann-Gewinn allein auf die Ähnlichkeit der Taschen mit dem Designerprodukt zurückzuführen sei, stellte die Kammer fest. Darüber hinaus beeinträchtigten die Billigprodukte aus China auch nicht das Prestige der Dior-Handtaschen. Das französische Unternehmen und die Essener Schuhhaus-Kette sprächen mit ihren Sortimenten völlig unterschiedliche Kundenkreise an.

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