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18.02.2019
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​Gesetzentwurf: Unternehmen sollen mehr Verantwortung für Wertschöpfungsketten übernehmen

Veröffentlicht am
18.02.2019

Laut Bundesentwicklungsminister Gerd Müller (CSU) sollen Unternehmen künftig mehr Verantwortung für ihre Lieferketten tragen. Dazu hat sein Ministerium einen Entwurf für ein Wertschöpfungskettengesetz erarbeitet.

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Darin wird genauer definiert, welche Verantwortung Unternehmen für ihre Wertschöpfungsketten im Ausland tragen, da die freiwillige Selbstverpflichtung hinsichtlich Umwelt- und Sozialstandards, die im Rahmen des 2016 beschlossenen Nationalen Aktionsplans Wirtschaft und Menschenrechte (NAP), nicht funktioniere. Daher wurde von Nichtregierungsorganisationen eine gesetzliche Regelung gefordert. 

In Zukunft müssen deutsche Unternehmen stärker auf die Gebäudesicherheit in den jeweiligen Fabriken achten, existenzsichernde Löhne bei zulässiger Arbeitszeit gewährleisten und Umweltstandards einhalten. Das Gesetz gilt dabei in erster Linie für größere Unternehmen mit über 250 Mitarbeitern und mehr als 40 Millionen Euro Jahresumsatz. Neben der Textilindustrie betrifft es auch Branchen wie die Landwirtschaft, Energie, Bergbau-, Leder- und Elektronikproduktion.

Derzeit überprüft Ernst & Young im Auftrag der Bundesregierung, die Umsetzung der menschenrechtlichen Sorgfalt durch Unternehmen. Falls sich bis 2020 weniger als die Hälfte großer Unternehmen zu den Menschenrechten bekennen, plant die Bundesregierung die Verabschiedung des Gesetzes. Dabei soll es nicht nur Sorgfaltspflichten und Sanktionsmöglichkeiten regeln, sondern auch den Zugang zur deutschen Justiz für Betroffene von Menschenrechtsverletzungen aus dem Ausland verbessern.

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