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Fabeau
Veröffentlicht am
18.04.2011
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Anson’s verklagt Asos

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Fabeau
Veröffentlicht am
18.04.2011



Der immer erfolgreicher und globaler agierende Onlinehändler Asos Plc. wurde vom deutschen Menswear-Filialisten Anson's Herrenhaus KG vor dem Hamburger Gericht darauf verklagt, in Deutschland nicht länger Mode unter dem Namen asos zu vertreiben. Die Begründung ist, dass bei Anson’s und asos Verwechselungsgefahr bestünde. Anson’s, die zur Düsseldorfer Peek & Cloppenburg Gruppe gehören, begründete den Schritt damit, dass man „gesunden Wettbewerb gutheiße, nicht aber dahingehend, dass Kunden verwirrt werden und die wertvolle und langjährige Marke aufgeweicht werde“. Asos hält dagegen, dass Anson’s „eindeutig opportunistisch“ handele und "es keinerlei Beweise für eine Verwechselung von Anson’s und Asos" gäbe. Man werde sich den Forderungen energisch entgegensetzen und sei zuversichtlich, dass man obsiege.“ Am 3. Mai wird die mündliche Verhandlung stattfinden.
Anson’s wurde 1989 gegründet und betreibt mittlerweile 21 Stores in 17 deutschen Städten. Online verkauft der Menswear-Spezialist bisher nicht. Bereits im letzten Jahr hatte Anson’s eine einstweilige Verfügung erwirkt, als Asos auf der britischen Seite deutsche Pop-up-Banner benutzte, um darauf aufmerksam zu machen, dass der deutsche Onlineshop bald launchen wird.

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