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23.03.2022
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BTE plädiert für Ende der Maskenpflicht im Einzelhandel

Veröffentlicht am
23.03.2022

Eigentlich ist die Maskenpflicht im Einzelhandel vom Tisch. Dafür hatte der Bundestag das Infektionsschutz in der vergangenen Woche angepasst. Bis zum 2. April können die Bundesländer jetzt noch mit Übergangsfristen operieren. Der Handelsverband Textil, Schuhe und Lederwaren (BTE) macht vor dem Hintergrund offensichtlicher Missverständnisse nochmal seinen Standpunkt deutlich: Man habe sich im Rahmen der eigenen Pressekonferenz am 18. März nicht dafür ausgesprochen, dass eine Maskenpflicht im Einzelhandel grundsätzlich oder sogar über den 2. April beizubehalten sein sollte.

Der Verband steht grundsätzlich auf dem Standpunkt, dass die Maskenpflicht im Einzelhandel so schnell wie möglich fallen muss. - BTE


Der BTE macht nochmal deutlich, sich dahingehend geäußert zu haben, dass man aufgrund der aktuellen Verlautbarungen der Bundesländer nicht mit einem Verzicht der Maskenpflicht im Einzelhandel vor dem 2. April rechne. Es sei richtig, dass der BTE auf die Entwicklung der Inzidenzzahlen hingewiesen hat und die Maskenpflicht derzeit noch für "tolerierbar" erachtet, um letztendlich erneute 2 und/oder 3 G Regelungen im Einzelhandel zu verhindern.

Der Verband steht grundsätzlich auf dem Standpunkt, dass die Maskenpflicht im Einzelhandel so schnell wie möglich fallen muss, wenn es die Umstände möglich machen. Zusätzlich festgestellt wird, dass BTE-Vizepräsident Andreas Bartmann auch nicht dafür plädiert oder gefordert hat, die Maskenpflicht bis Mai d.J. aufrecht zu halten. Er habe lediglich seine persönliche Einschätzung der Sachlage gegeben.

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