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22.07.2021
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bevh fordert umsatzsteuerliche Befreiung von Sachspenden an Flutopfer

Veröffentlicht am
22.07.2021

Mit Blick auf die aktuellen Hochwassersituation bekräftigt der Bundesverband E-Commerce und Versandhandel Deutschland (bevh) seine Forderung, Sachspenden an gemeinnützige Institutionen zukünftig vollständig von der Umsatzsteuer zu befreien.

Blick auf das teilweise völlig zerstörte Bad Münstereifel Anfang der Woche. - Hasllinger Retail Real Estate


Als Folge der Überflutungen in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz haben viele Menschen ihr Hab und Gut verloren. In der akuten Notlage sind sie dringend auf Zuwendungen jeglicher Art angewiesen. Benötigt werden sämtliche Bedarfsgüter wie Kleidung, Hygieneartikeln oder Kinderspielzeug, macht der Verband deutlich.

Viele der 500 angeschlossenen Online-Händler des bevh, sofern sie nicht selbst von den Zerstörungen betroffen sind, sähen sich laut des Verbandes in der Lage, diese Hilfsgüter bereitzustellen. Auf der Startseite der Verbands-Website steht zudem für alle Mitglieder der Fluthilfe-Guide "Nothilfe für Unwetter-Region: Unbürokratisch und zielgerichtet Gutes tun" bereit.

Damit mehr Hilfe ankommt, setzt sich der bevh bereits seit zwei Jahren für eine umsatzsteuerliche Befreiung von Sachspenden ein. Eine Steuerbefreiung für Sachspenden an gemeinnützige Organisationen, die durch eine Bemessungsgrundlage von Null zustande kommt, ist nach deutschem und europäischem Umsatzsteuerrecht möglich. Dies zeige auch ein Rechtsgutachten von Dr. Wolfram Birkenfeld, ehemaliger Richter am Bundesfinanzhof, so der bevh.

Der Verband fordert deshalb erneut eine zügige Reform des Steuerrechts: "Immer noch ist das Spenden für Unternehmen steuerlich unattraktiv. Eine Umsatzsteuerbefreiung würde sie anreizen, auch reguläre, verkaufsfähige und marktgängige Waren zu spenden. Gerade in Notlagen wäre dies eine wichtige Unterstützung", sagt Martin Groß-Albenhausen, stellvertretender Hauptgeschäftsführer des bevh.

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