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25.02.2020
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Black Friday bleibt geschützte Marke

Veröffentlicht am
25.02.2020

Kein schwarzer Freitag für die Black Friday GmbH: Das Bundespatentgericht hat in seiner jüngsten Entscheidung die Anordnung des Deutschen Patent- und Markenamtes zur Löschung der deutschen Wortmarke "Black Friday" weitgehend aufgehoben.

Geschäftsführer Konrad Kreid. - Black Friday GmbH


Die Ende November stattfindende Verkaufsveranstaltung "Black Friday Sale" erlebt seit einigen Jahren einen regelrechten Boom und zieht auch das ursprüngliche Weihnachtsgeschäft teilweise in Mitleidenschaft. 

"Aufgrund des Erfolgs der Verkaufsveranstaltung wollten zahlreiche Unternehmen, wie etwa PayPal, ECE und Shopware, die geschützte Marke Black Friday löschen lassen", erklärt Konrad Kreid, Geschäftsführer der Black Friday GmbH. 

Die Black Friday GmbH besitzt seit 2016 die Nutzungsrechte der Wortmarke "Black Friday", die der Super Union Holdings Ltd. gehört. 
 
Mit dem Urteil folgte das Gericht im Wesentlichen der Argumentation der Markeninhaberin, nach der "Black Friday" im Jahr der Markenanmeldung nicht ausreichend bekannt gewesen sei.

Das Gericht ließ allerdings eine Rechtsbeschwerde zum Bundesgerichtshof zu. Das Argument, dass bereits Apple 2006 mit Black Friday warb, ließen die Richter nicht gelten.  

Für die Black Friday GmbH, die das Portal blackfridaysale.de betreibt und bei der es sich um die exklusive Lizenznehmerin der Marke handelt, steht eigenen Aussagen zufolge vor allem die Rechtssicherheit ihrer Kunden im Vordergrund.

Die Black Friday GmbH darf somit auch künftig gültige Sub-Lizenzen an ihre Partner erteilen, sodass diese die geschützte Wortmarke "Black Friday" am deutschen Markt nutzen können.

"Alle Black Friday Sale Partner erhalten seitdem eine gültige Unterlizenz und sind somit bei Verwendung der geschützten Marke auf der rechtlich sicheren Seite", so Geschäftsführer Kreid.

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