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02.09.2020
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Dielmann-Gruppe will Investoren unterm Schutzschirm finden

Veröffentlicht am
02.09.2020

Das Amtsgericht Darmstadt hat am 1. September das Schutzschirmverfahren von Dielmann und Sporthaus Robert Hübner eröffnet. Angeordnet wurde jeweils die Sanierung in Eigenverwaltung, im Rahmen derer die Gruppe mit ihren insgesamt 48 Filialen und einem eigenen Onlineshop eine Investorensuche in Kürze abschließen will. Die erst Ende vergangenen Jahres erweiterte Geschäftsführung bleibt damit unverändert weisungs- und handlungsbefugt. 

Der Geschäftsbetrieb des Filialisten läuft derzeit wie gewohnt weiter. - Dielmann


Als Sachverwalter für das Schuhhaus Dielmann wurde Rechtsanwalt Steffen Rauschenbusch bestellt. Rechtsanwalt Markus Ernestus nimmt diese Rolle bei der Sporthaus Robert Hübner GmbH wahr. 

Ziel sei es nun, auf diese Weise einen oder mehrere Investoren zu finden, die in die Zukunft der Unternehmensgruppe investieren und diese fortführen. Dabei würden auch Teillösungen geprüft und intensive Verhandlungen mit Kaufinteressenten geführt, deren Abschluss in den kommenden Wochen erwartet werde.

Konkrete Aussagen könnten zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht getroffen werden. Fest stehe aber bereits jetzt, dass vor allem bei der Schuhhaus Dielmann GmbH & Co. KG unprofitable Standorte unter den gegebenen Umständen nicht auf einen Käufer übertragen werden können und mit großer Wahrscheinlichkeit geschlossen werden müssen.

In welchem Umfang, hänge dabei von den Ergebnissen der Investorengespräche ab.

Der Geschäftsbetrieb läuft derweil in allen Filialen unter der Berücksichtigung der Corona-bedingten Sicherheitsvorkehrungen weiter. Die Läger seien gefüllt, die Ware für die Saison Frühjahr/Sommer 2021 bereits geordert.

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