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03.12.2008
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EU : Reisende können grössere Mengen an steuerfreien Produkte kaufen

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AFP
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03.12.2008


Werbung für steuerfreie Produkte im Flughafen Singapurs - Foto : Roslan Rahman/AFP
Brüssel, 01 Dezember 2008 (AFP) – Zufolge der neuen Import-Regelungen bezüglich steuerfreier Produkte, die seit dem 01. Dezember in Kraft getreten sind, können Reisende von nun an mit größeren Mengen an steuerfreien Waren in die EU einreisen.

Die neue Gesetzgebung erhöht somit den Maximalwert und die Menge bestimmter Produkte, die eine Person mit sich führen kann ohne Importsteuern zahlen zu müssen.

Reist man per Flugzeug oder per Schiff, so kann man seit dem 01. Dezember Produkte eines Gesamtgeldwerts von 430 Euro mit sich führen im Vergleich zu 175 Euro zuvor.

Reist man jedoch auf dem Festland oder per Binnenschiff, so liegt die Grenze bei 300 Euro, „um die spezielle Situation einiger Mitgliedsstaaten, die Landgrenzen zu Ländern haben, wo die Preise bedeutend niedriger sind als in der EU zu berücksichtigen“, erklärt die Europäische Kommission in einer Pressemitteilung.

Allerdings betreffen die Grenzen von 430 bzw. 300 Euro weder Tabakprodukte noch Alkohol – diese Produkte sind einer begrenzten Höchstmenge unterlegen.
Doch ist diese begrenzte Höchstmenge von nun an nicht mehr auf Parfums, Eaux de toillette oder Tee angewandt.

Die begrenzte Höchstmenge für Wein verdoppelt sich von 2 auf 4 Liter. Eine Grenze von 16 Litern wurde für Bier eingeführt. Die Grenze von einem Liter für Alkohole mit mehr als 22% wurde nicht verändert.

Tabakwaren sind weiterhin einer Grenze von 200 Zigaretten unterworfen, allerdings können die Mitgliedsstaaten diese auf 40 Zigaretten im Rahmen ihrer Gesundheitspolitik reduzieren.

« Die neue Gesetzgebung ist eine gute Nachricht für europäische Reisende. Eine Vielzahl der älteren Regelungen, in Kraft seit 1969, entsprachen nicht mehr den aktuellen Bedürfnissen“, kommentiert der Kommissar des Steuerwesen, Laszlo Kovacs.

Insgesamt kann somit ein Flugreisender in die EU 200 Zigaretten, einen Liter Schnaps, vier Liter Wein, 16 Liter Bier sowie Waren im Wert von 430 Euro (Spielzeug, Parfum, Elektronikgeräte, etc.) einführen.

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