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Fabeau
Veröffentlicht am
22.10.2010
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Etappensieg für Lejaby-Arbeiterinnen

Von
Fabeau
Veröffentlicht am
22.10.2010



Am Dienstag hat das Arbeitsgericht von Lyon entschieden, dass der Sozialplan von Lejaby unwirksam sei. Das Verfahren, das am 30. März begonnen hatte, wird nun ausgesetzt und die 193 Arbeiterinnen können ihren Job behalten – zumindest vorerst. Das Gericht begründete seine Entscheidung mit einem Formfehler, der darauf fußt, dass das Management den Betriebsrat nicht über eine Klage des Hauptaktionärs, der österreichischen Palmers Gruppe, und dem früheren Eigentümer Warnaco informiert. Palmers hatte vor dem Pariser Handelsgericht eine Reduzierung des Kaufpreises von Lejaby eingeklagt.
Das Verfahren um den Sozialplan soll nun erneut beginnen. Drei französische Lejaby-Standorte sollen weiterhin geschlossen werden. Die Gewerkschaften sind dennoch zufrieden mit dem Urteil, denn so habe man Zeit gewonnen, um für die knapp 200 Arbeitnehmerinnen eine Alternativbeschäftigung zu finden. Im September waren die Arbeitnehmerinnen in einen Belagerungsstreik gegangen, um für angemessene Abfindungen oder eine Weiterbeschäftigung zu protestieren.
Lejaby gehört seit 2008 zur Palmers Gruppe. Das Unternehmen verfügt über fünf Standorte mit insgesamt 652 Mitarbeitern.

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