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03.01.2023
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Galeria und Verdi erzielen Einigung beim Insolvenzgeld

Veröffentlicht am
03.01.2023

Die Unternehmensleitung von Galeria hat sich am 22. Dezember mit der Verdi-Bundestarifkommission auf eine Lösung beim Insolvenzgeld geeinigt. Grundlage für die Zahlungen sind die regionalen Flächentarifverträge des Einzelhandels. 

Galeria und die Verdi-Bundestarifkommission einigen sich beim Insolvenzgeld. - GALERIA


Mit Anmeldung des Insolvenzverfahrens zum 31. Oktober 2022 haben die Beschäftigten danach für drei Monate, von November 2022 bis Januar 2023, Anspruch auf Insolvenzgeld in dieser Höhe, erklärt Verdi.

Außerdem erhalten sie jeweils drei Zwölftel des Urlaubsgeldes und der Sonderzahlung (Weihnachtsgeld) ebenfalls nach den Flächentarifverträgen. 

Die Galeria-Leitung habe laut Verdi den Anspruch auf Gewährung des Tarifniveaus lange bestritten. Verdi verwies darauf, dass mit der Kündigung des Integrations- und Überleitungstarifvertrages durch Galeria Anfang Oktober die Flächentarifverträge des Einzelhandels im Falle einer Insolvenz maßgeblich seien. 

Beide Seiten einigten sich zudem darauf, dass Beschäftigte, die während des Insolvenzverfahrens eine betriebsbedingte Kündigung erhalten, rückwirkend für die letzten zwölf Monate Anspruch auf Entgelt nach dem jeweiligen regionalen Flächentarifvertrag haben. 

"Das alles ist Ergebnis einer harten Auseinandersetzung, die auf unterschiedliche Rechtsauffassungen der Tarifparteien zurückzuführen ist", heißt es in einer Stellungnahme des Verdi-Fachbereichs Handel. "Der Integrations- und Überleitungstarifvertrag sieht vor, dass bei Eröffnung eines Insolvenzverfahrens die Absenkung der Tarifentgelte rückwirkend zum 1. Januar 2020 entfällt."
 
Die Arbeitgeberseite setzte zumindest damit durch, die rückwirkende Entlohnung nach den Flächentarifverträgen lediglich für Gekündigte, nicht für die komplette Belegschaft, zuzugestehen. Insgesamt sei es aber gelungen, so Verdi Handel, der Unternehmensleitung wesentliche Zugeständnisse abzuringen. 
 
Da die tarifliche Regelung zum Insolvenzgeld von der Bundesagentur für Arbeit mitgetragen werden müsse, sei eine Erklärungsfrist vereinbart worden.   

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