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05.07.2022
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Gericht: Tierkleidung darf nicht "The Dog Face" heißen

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Veröffentlicht am
05.07.2022

Mit einer ungewöhnlichen Markenverletzung hat sich das Oberlandesgericht Frankfurt befasst. Die Richter untersagten im Eilverfahren einem Hersteller von Tierkleidung, seine Produkte unter dem Namen "The Dog Face" zu verkaufen.

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Grund sei die bewusste Nähe zur bekannten Outdoor-Kleidungsmarke "The North Face", berichtete die Justiz am Dienstag. Der Beschluss (Az.: 6 W 32/22) ist nicht mehr anfechtbar.

Die Markenrechte zu "The North Face" würden durch die Tierkleidung beeinträchtigt, befanden die Richter. Es komme dabei nicht darauf an, dass Markenname wie auch die verwendeten Markensymbole nur ähnlich zu den Originalen seien. Es genüge, dass Kunden annehmen könnten, dass "The North Face" ihr Sortiment auf Hundekleidung erweitert habe, "um es dem sporttreibenden Hundebesitzer zu ermöglichen, seinen Outdoor-Sport im Partnerlook mit dem Tier zu betreiben."
 

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