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19.03.2020
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Handel verlangt Entschädigung für Geschäftsschließungen

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DPA
Veröffentlicht am
19.03.2020

Der Einzelhandel in Deutschland will für die Vermögensschäden durch die im Kampf gegen den neuen Coronavirus staatlich verfügte Schließung zahlreicher Läden entschädigt werden. Außerdem drängt er darauf, die Gewerbemieten der betroffenen Unternehmen während der Schließung auszusetzen. Beide Forderungen sind Bestandteil eines Acht-Punkte-Programms für den Einzelhandel, den der Handelsverband Deutschland (HDE) am Donnerstag veröffentlichte.

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Die Corona-Epidemie stelle den Einzelhandel vor sehr große Herausforderungen, betonte der HDE. Viele Handelsunternehmen vom Modehandel bis zur Parfümerie müssten schließen. Die verlorenen Umsätze lägen pro Tag bei rund 1,15 Milliarden Euro.

Gleichzeitig sähen sich die weiterhin geöffneten Lebensmittelläden mit ungewöhnlich großem Kundenaufkommen und logistischen Herausforderungen konfrontiert. Deshalb sei ein umfangreiches Maßnahmenpaket zur Unterstützung des Handels nötig.

So brauche der Handel dringend einen bundesweit einheitlichen Rechtsrahmen insbesondere bei Zugangsregelungen zu offenen Geschäften und Hygienebestimmungen. Unterschiedliche gesetzliche Vorgaben in den Bundesländern und unterschiedliche Umsetzungen in Städten, Landkreisen und Kommunen seien für die Unternehmen nicht mehr überschaubar.

Außerdem müsse der Staat dem mittelständischen Fachhandel Soforthilfen in Form von Direktzuschüssen gewähren und Steuern, Gebühren sowie Sozialversicherungsbeiträge stunden. Zusätzlich sollte es nach Einschätzung des HDE erleichtert werden, Arbeitnehmer, die wegen Geschäftsschließung zurzeit ohne Tätigkeit seien, unbürokratisch an Handelsunternehmen auszuleihen.
 

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