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10.01.2019
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KiK: Klage am Landgericht Dortmund abgewiesen

Veröffentlicht am
10.01.2019

Das Landgericht Dortmund hat am Donnerstag, 10. Januar, die 2015 eingereichte Klage gegen den Textildiscounter KiK auf Zahlung von je 30.000 Euro an drei Hinterbliebene und ein Opfer des Fabrikbrandes in der pakistanischen Fabrik Ali Enterprises abgewiesen. In der Begründung heißt es, dass Verjährung eingetreten sei.

Das Landgericht Dortmund hat die Klage gegen den Textil-Discounter abgewiesen. - Arno Burgi/AFP


Das Gericht folgt damit der Meinung des britischen Sachverständigen und Rechtsprofessors Ken Oliphant, der in seinem Gutachten im Auftrag des Landgerichts Dortmund zu der Schlussfolgerung kam, dass die Verjährung "zwingend und von Amts wegen" spätestens zwei Jahre nach dem Unglück eingetreten ist.

"Wir sehen uns in unserer Rechtsauffassung bestätigt. Wir lehnen die Zahlung von Schmerzensgeld ab, weil wir keine Schuld am Brand in der Fabrik haben. Das bedeutet aber nicht, dass wir die Menschen im Stich lassen. Unabhängig von den juristischen Auseinandersetzungen haben wir die Betroffenen des Fabrikbrandes finanziell unterstützt und in den vergangenen Jahren 6,15 Millionen US-Dollar an Hilfezahlungen geleistet", kommentiert Ansgar Lohmann, Bereichsleiter Corporate Social Responsibility bei KiK, das Urteil.

Dass die von den Klägern aufgeworfene Frage der Haftung von Unternehmen für ihre Zulieferer durch diesen Prozessausgang unbeantwortet bleibe, empfinde man als unbefriedigend. Doch hierfür sei die Ali Enterprises-Klage aufgrund der Brandstiftung ohnehin nicht geeignet gewesen.

"Wir sind überzeugt, dass wir den Fall auch gewonnen hätten, wenn in der Hauptsache verhandelt worden wäre. KiK hat seine Sorgfaltspflichten zu jeder Zeit vollständig wahrgenommen. Mehrere Audit-Berichte, zuletzt drei Wochen vor dem Brand, haben keine Mängel beim Brandschutz dokumentiert", so Lohmann weiter. 

Die Klage zeigt aber: Unternehmen benötigen Rechtssicherheit. Es könne nicht sein, dass aufgrund fehlender gesetzlicher Regelungen Unternehmen auf Basis von ausländischem Recht in Deutschland verklagt werden können und damit abhängig sind von unterschiedlichen Auslegungen der bisher freiwilligen Empfehlungen.

"Daher plädieren wir für eine klare gesetzliche Regelung unternehmerischer Sorgfaltspflichten auf europäischer Ebene", so Lohmann. 

Die im März 2015 beim Landgericht Dortmund eingereichte Klage auf Schmerzensgeld war abseits von geführten Gesprächen erhoben worden. KiK hat die Zahlung von Schmerzensgeld von Anfang an abgelehnt, da diese das Verursacherprinzip voraussetzt. KiK hat den Brand aber nicht verursacht. 

In einem bereits 2015 vorgelegten Untersuchungsbericht kamen die pakistanischen Behörden zu dem eindeutigen Urteil, dass das Feuer im September 2012 in der pakistanischen Fabrik Ali Enterprises durch einen terroristischen Brandanschlag ausgelöst wurde. 

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