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10.09.2015
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Laurèl verkauft Markenrechte für den chinesischen Markt

Veröffentlicht am
10.09.2015

Mittel zu Restrukturierung: Laurèl will der eigenen Krise aufgrund des eingebrochenen Russland-Geschäfts aktiv begegnen und hat die Nutzungsrechte seiner Marke für den chinesischen Markt an eine nicht näher genannte Gesellschaft in Hongkong verkauft. Der Vertragsabschluss erfolgte bereits am 7. September. Die Transaktion steht allerdings noch unter dem Vorbehalt üblicher Vollzugsbedingungen. Vor allem sorgt sie am Ende wohl für brauchbare Liquidität. 

Aktuelle Lookbook-Aufnahme des Münchner Premium-Labels. - Laurèl


Die Zahlung des Kaufpreises ist für Mitte November 2015 vorgesehen. Über dessen genaue Höhe wurde Vertraulichkeit vereinbart, heißt es. Es soll sich aber um einen höheren einstelligen Millionen-Euro-Betrag handeln.

Die Mittel aus dem Verkauf der chinesischen Markenrechte eröffnen dem Münchner Premium-DOB-Label in der aktuellen Unternehmensrestrukturierung den benötigten finanziellen Spielraum für die nächsten geplanten Schritte und zur Erfüllung ihrer finanziellen Verpflichtungen.

Weiterhin fortgesetzt werde die im Juli eingeleitete Suche nach einem strategischen Investor, mit dessen Unterstützung die Wachstumspläne mit Fokus auf Europa und USA schneller umgesetzt werden könnten.

Ein unverändert wichtiger Baustein in der Sanierung bleibt die Restrukturierung der Unternehmensanleihe 2012/2017. Zwar ist geplant, die am 16. November fällige Zinszahlung voll zu erbringen, wenn die Veräußerung der Markenrechte für China wie geplant durchgeführt wird.

Laurèl will den Anleiheinvestoren aber die Möglichkeit geben, einen Gemeinsamen Vertreter zu wählen und diesen zu bevollmächtigen, den laufenden Prozess und die anstehenden nächsten Schritte im Sinne der Anleihegläubiger aktiv zu begleiten.

Deshalb soll die geplante 2. Anleihegläubigerversammlung bis Ende November 2015 stattfinden und damit zeitlich unmittelbar nach Vollzug der vorgenannten Transaktion.

Vor diesem Hintergrund hat sich das Münchner Unternehmen entschieden, die eigenen Beschlussvorschläge für die 1. Gläubigerversammlung zur Verlängerung der Laufzeit und Reduzierung der Verzinsung zurückzunehmen und in der 2. Gläubigerversammlung nicht mehr zur Abstimmung zu stellen.

Die vorgesehene Wahl eines gemeinsamen Vertreters der Anleihegläubiger soll allerdings weiterhin stattfinden. Zudem soll der Ergänzungsantrag des Kandidaten für den gemeinsamen Vertreter, Rechtsanwalt Christian H. Gloeckner, zur Abstimmung gestellt werden, um den laufenden Prozess entsprechend zu begleiten und die für die Restrukturierung erforderlichen Maßnahmen im Hinblick auf Laufzeit, Verzinsung und Besicherung zu regeln.
 

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