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AFP
Übersetzt von
Aline Bonnefoy
Veröffentlicht am
29.03.2022
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Louis Vuitton wegen unbefugter Nutzung eines Designs verurteilt

Von
AFP
Übersetzt von
Aline Bonnefoy
Veröffentlicht am
29.03.2022

Die LVMH-Tochter Louis Vuitton wurde Anfang März zur Zahlung von über 800 000 Euro Schadenersatz an eine Designerin verurteilt. Das Modehaus hatte einen von ihr entworfenen Verschluss verwendet, ohne zuvor ihre Bewilligung erhalten zu haben.


Der LV-Drehverschluss - Louis Vuitton


Die Geschichte reicht ins Jahr 1987 zurück, wie dem Urteil des Berufungsgerichts von Paris zu entnehmen ist. Die selbstständige Designerin Jocelyne Imbert schloss damals einen Vertrag mit Louis Vuitton Malletier (LVM), für den von ihr entworfenen "LV-Drehverschluss" und eine Taschenkollektion.

1992 kaufte Louis Vuitton Malletier die Rechte an der Taschenkollektion und am Verschluss zurück. Diesbezüglich wurde im Vertrag eine Klausel hinzugefügt: Wird eine neue Taschenkollektion mit dem "LV-Drehverschluss" entworfen, steht der Designerin ein Pauschalbetrag von 517.689 Francs zu.

Im Jahr 2014 entdeckte Jocelyne Imbert, dass ihr Verschluss für die Taschenkollektion Twist verwendet wird, ohne dass LVM sie darüber informiert hatte. Ihr Anwalt fordert deshalb einen Betrag in Höhe von 111 575 Euro ein, der den ursprünglich im Vertrag festgehaltenen 517.689 Francs "erhöht um die Währungserosion" entsprach.

LVM sendete einen Scheck in Höhe von 79 853 Euro, den die Designerin zurückwies. In der Zwischenzeit hatte sie festgestellt, dass der Verschluss auch in der Taschenkollektion Go sowie für Portemonnaies verwendet wurde, obwohl das Übereinkommen lediglich eine Verwendung für Taschen vorsah.

Im März 2017 verklagte sie LVM gerichtlich wegen Urheberrechtsverletzung und stellt dabei fest, dass der "LV-Drehverschluss" auch für Armbänder, Schuhe, Gürtel und Schlüsselanhänger verwendet wurde. Zwischen Juli 2010 und dem ersten Quartal 2017 belief sich der Umsatz mit diesen Produkten auf fast 3,5 Milliarden Euro (exkl. MwSt.).

Nachdem Jocelyne Imberts Klage erstinstanzlich abgewiesen wurde, legte sie Berufung ein.

Am 13. März verurteilte das Berufungsgericht von Paris Louis Vuitton Malletier zur Zahlung von "700 000 Euro Schadenersatz für die unbefugte Nutzung des "LV-Drehverschlusses" für Portefeuilles, Armbänder, Schuhe, Gürtel und Schlüsselanhänger", sowie von 133 088 Euro exkl. MwSt. "in Anwendung des Vertrags" von 1992, für die Verwendung des Verschlusses für die Taschenkollektionen Twist und Go.

Auf Anfrage der Presseagentur AFP erklärte Louis Vuitton, das Unternehmen "bestreitet die vorgebrachten Vorwürfe mit Nachdruck". "Das Haus hat die vertraglichen Bestimmungen mit einer Künstlerin, die einen Verschluss entwarf, immer eingehalten. Davon zeugen die zahlreichen vom Berufungsgericht abgewiesenen Anträge", so Louis Vuitton. Das Unternehmen will eine Kassationsbeschwerde einreichen.

Louis Vuitton ist die führende Marke des weltgrößten Luxuskonzerns LVMH, der 2021 64,2 Milliarden Euro Umsatz erzielte.

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