Von
DPA
Veröffentlicht am
11.03.2021
Herunterladen
Artikel herunterladen
Drucken
Textgröße

Regierung macht Weg frei für Kleiderspenden

Von
DPA
Veröffentlicht am
11.03.2021

Händler können Saisonwaren an gemeinnützige Organisationen spenden, ohne dafür Umsatzsteuer zahlen zu müssen.

shutterstock


Bund und Länder haben sich vergangene Woche darauf verständigt, dass bei der Spende von Waren aus der vergangenen Wintersaison keine Umsatzsteuer anfällt.

Dazu erklärt Antje Tillmann, Sprecherin der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag für Finanzen: "Im Rahmen der Überbrückungshilfe III können Händler die Kosten für unverkäufliche Saisonware bei den Fixkosten geltend machen und so zu 90 % erstattet bekommen. Werden diese Waren für wohltätige Zwecke gespendet, können sie bei den Fixkosten zu 100 Prozent berücksichtigt werden."

"Hindernis war aber bisher die trotzdem anfallende Umsatzsteuer auf den Eigenverbrauch. Dieses Hindernis haben wir jetzt ausgeräumt. Mit der Einigung der Finanzverwaltungen von Bund und Ländern werden die Regelungen nun aufeinander abgestimmt. Dafür haben wir uns von Beginn an stark gemacht. Das schafft Rechtssicherheit für die Unternehmen und sichert, dass Kleiderspenden ohne Reue der Spender dort ankommen, wo sie hingehören, zu den Bedürftigen."

Zuvor hatte der Handelsverband Deutschland (HDE) gemeinsam mit anderen Verbänden eine Vereinfachung von Spenden unverkaufter Saisonware gefordert. Insbesondere der Modehandel steht nach dem ausgefallenen Wintergeschäft vor dem Problem voller Lager.


 

Copyright © 2024 Dpa GmbH