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04.06.2020
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Schuh-Kette Dielmann beantragt Schutzschirmverfahren

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Veröffentlicht am
04.06.2020

Als Folge der Corona-Pandemie hat die Schuh-Handelskette Dielmann mit Sitz in Darmstadt ein Schutzschirmverfahren beantragt. Das Amtsgericht Darmstadt habe dem für die Schuhhaus Dielmann GmbH & Co. KG und die Sporthaus Robert Hübner GmbH stattgegeben, teilte das Unternehmen am Donnerstag mit.

Dielmann


Es sei die vorläufige Eigenverwaltung über beide Gesellschaften angeordnet worden. Das Amtsgericht war zunächst nicht erreichbar.

Der Geschäftsbetrieb in den bundesweit 48 Filialen sowie des Online-Shops solle aufrecht erhalten bleiben. "Im Zuge der bundesweit für mehrere Wochen angeordneten Kontaktbeschränkungen und flächendeckenden Schließungen von Filialgeschäften, war der Umsatz von Dielmann komplett weggebrochen", erklärte das Unternehmen. In der vergangenen Woche sei zudem ein Kreditantrag für eine Überbrückungsfinanzierung abgelehnt worden.

Das Unternehmen mit 890 Mitarbeitern solle neu aufgestellt werden, dazu werde es nun von Restrukturierungsexperten geführt. Zu Dielmann gehören Geschäfte und Märkte in Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Rheinland-Pfalz und Thüringen.

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