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11.02.2021
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Unitex will gegen Lockdown-Beschlüsse und auf Schadenersatz klagen

Veröffentlicht am
11.02.2021

Der stationäre Modehandel steht mit dem Rücken zur Wand. Der Unitex reicht es jetzt angesichts der erneuten Lockdown-Verlängerung durch die Regierungsbeschlüsse vom Mittwochabend. Die Verbundgruppe und eine Vielzahl ihrer Mitglieder will nun gemeinsam mit der Rechtsanwaltskanzlei Nieding+Barth per Eilantrag rechtlich dagegen vorgehen.

Die Verbundgruppe Unitex will "geschlossen" gegen die Lockdown-Beschlüsse klagen. - shutterstock


Aktuell werde ein Eilantrag zur Wiedereröffnung der Geschäfte in Bayern und weiteren Bundesländern erarbeitet .

"Es gibt keine belastbare Grundlage, dass Läden und Einzelhandel zu Corona-Hotspots geworden sind", so Unitex-Geschäftsführer Gerhard Albrecht.

"Die Zwangsschließung der Bekleidungseinzelhändler einfach fortzuschreiben, ist rechtlich weder verhältnismäßig noch angemessen", fügt Klaus Nieding von der Kanzlei Nieding+Barth hinzu. "Ohne jeden Beleg für eine erhöhte Ansteckungsgefahr – etwa im Vergleich zum verarbeitenden Gewerbe – eine ganze Branche in Sippenhaft zu nehmen und an den Rand des Ruins zu drängen, ist schlicht verfassungswidrig", ergänzt Andreas M. Lang, ebenfalls von Nieding+Barth.

Für Verbund und Kanzlei steht allerdings nicht nur die Wiedereröffnung im Fokus. Es geht auch um Ansprüche des Handels auf Entschädigung und Schadenersatz auf Basis des Staatshaftungsrechts.

"Wir sind hier in intensiven und sehr guten Gesprächen mit einer Prozessfinanzierungsgesellschaft, die aktuell prüft, ob sie die Prozesskosten in diesem Zusammenhang übernehmen wird", sagt Nieding. Unitex-Mitglieder und weitere Einzelhändler könnten sich an einer solchen Klage dann ohne jedes Kostenrisiko beteiligen.

Ziel der Klage auf Entschädigung und Schadenersatz gegen die Bundesländer ist ein Ausgleich des erlittenen finanziellen Schadens aufgrund der Betriebsschließungen im Frühjahr 2020 sowie von November 2020 bis heute.

Ziel des einstweiligen Rechtsschutzes gegen Schließungsanordnungen in den Corona-Verordnungen der Bundesländer ist die Feststellung der Verfassungswidrigkeit und Öffnung der derzeit geschlossenen Betriebe.

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