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14.10.2022
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Verdi: H&M-Beschäftigte setzen ersten Digitalisierungstarifvertrag im Handel durch

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14.10.2022

Nach sechs Monaten und 14 Verhandlungsrunden haben Verdi und die Modekette H&M einen Digitalisierungstarifvertrag für die bundesweit 14.300 Beschäftigten vereinbart. Zentrales Element des ersten Digitalisierungstarifvertrag im Handel ist die Beteiligung der Beschäftigten an der Gestaltung der Digitalisierung.

H&M vereinbart einen Digitalisierungstarifvertrag für Mitarbeitende in den Filialen. - H&M


"Die digitale Technik muss im Interesse der Beschäftigten gestaltbar sein. Durch den Tarifvertrag werden dafür die Beteiligungsrechte des Gesamtbetriebsrates erweitert und ein Digitalisierungsbeirat gegründet, der aus Vertreter*innen von Verdi und H&M besteht und eigene Vorschläge sowie Vorschläge der Belegschaft zur Gestaltung des Zukunftskonzepts einbringen kann", sagt Verdi-Verhandlungsführer Cosimo-Damiano Quinto.

Die Beschäftigten werden darüber hinaus ab Anfang 2023 in ausgewählten Digitalisierungs-Testfilialen besonders beteiligt, "um die menschengerechte Gestaltung der neuen Arbeitsweisen zu beurteilen und Anforderungen an die Weiterentwicklung zu stellen", so die Dienstleistungsgewerkschaft.

Ein besonderer Kündigungs- und Abgruppierungsschutz soll die Beschäftigten in den Filialen im Zuge des Digitalisierungsprozesses absichern.
 

"Denn der persönliche Kundenkontakt in den Stores bleibt wichtig. Deshalb soll die Kund*innenberatung durch eine tarifliche Qualifizierungsoffensive gestärkt werden. So sollen die Beschäftigten auch vor einer möglichen Dequalifizierung geschützt werden", erklärt Verhandlungsführer Quinto. 

Wörtlich heißt es im Digitalisierungsvertrag: "Die Tarifvertragsparteien sind sich darüber einig, dass die Digitalisierung, die Qualifizierung der Beschäftigten sowie die Beratung durch qualifizierte Beschäftigte eine Chance dafür ist, den stationären Handel im Rahmen der Omnichannel-Strategie zu erhalten und zu stärken".

Der Digitalisierungstarifvertrag sieht bis zu sechs zusätzliche tarifliche, halbjährliche Sonderzahlungen für alle Mitarbeitenden in den Stores vor. Dabei ist die Gewährung im zweiten und dritten Jahr von der Umsatzentwicklung abhängig.

Bei einer Beschäftigung mit einer Wochenarbeitszeit von bis zu 20 Stunden gibt es zweimal 250 Euro brutto Sonderzahlung im Jahr, bei 21 bis 30 Wochenstunden zweimal 400 Euro brutto und ab 31 Wochenstunden zweimal 450 Euro im Jahr. Die Laufzeit des Digitalisierungstarifvertrags beträgt 36 Monate.

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